Reisebedingungen
Das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen als Kunden und CR-REISEN regelt sich nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach den §§651 a ff BGB und nach den folgenden Reisebedingungen, die die gesetzlichen Bestimmungen ausfüllen und ergänzen. Jeder Kunde erkennt mit der Reiseanmeldung für sich und für die von ihm mitangemeldeten Personen diese Bedingungen als allein verbindlich an.
Die Buchung kann schriftlich bei CR-REISEN vorgenommen werden. Mit Ihrer Buchung bieten Sie CR-REISEN den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an, wobei Sie sich an Ihr Angebot bis zur schriftlichen Zusage oder Absage von CR-REISEN binden. Der Reisevertrag kommt durch die schriftliche Reisebestätigung von CR-REISEN zustande, die umgehend, spätestens innerhalb von 10 Tagen erfolgt. Mit der Reisebestätigung erhalten Sie den CR-REISEN-Sicherungsschein. Die Korrektur von offensichtlichen Irrtümern z.B. aufgrund von Druck- oder Rechenfehlern bleibt vorbehalten. Sonderwünsche, Buchungen unter einer Bedingung und mündliche Nebenabreden sind nur dann gültig, wenn sie von CR-REISEN schriftlich bestätigt werden.
Die Anzahlung beträgt 25 EURO. Die Restzahlung wird fällig spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag. (eingehend bei CR-REISEN). Bitte beachten Sie die Banklaufzeiten. Ohne vollständige Zahlung des Mietpreises haben Sie keinen Anspruch auf Erbringung von Leistungen durch CR-REISEN.
Besondere Bedingungen und Hinweise
Nebenkosten. Der Rechtsprechung des BGH folgend, sind feste Kosten, die auf jeden Fall gezahlt werden müssen, in den Reisepreis eingeschlossen. Variable Kosten, die von der Zahl der reisenden Personen oder vom Verbrauch abhängen (z.B. Kurtaxe, Strom, Gas, Heizung), werden teilweise, je nach Inanspruchnahme am Programmort, an den Vermieter oder Schlüsselhalter gezahlt. Bitte beachten Sie die entsprechenden Hinweise bei den einzelnen Ausschreibungen zu den Mietobjekten.
Die Grundreinigung erfolgt jeweils durch die Mieter, unabhängig von der Endreinigung durch die Vermieter. Bettwäsche ist im Mietobjekt vorhanden. Handtücher und Geschirrtücher werden in manchen Fällen vom Vermieter bereitgestellt, wir empfehlen jedoch generell, diese selbst mitzubringen
Falls Zusatzbetten und/oder Kinderbetten zur Verfügung stehen, so finden Sie bei der jeweiligen Programmausschreibung einen entsprechenden Hinweis.
Ob ein Haustier erlaubt oder nicht erlaubt ist, entnehmen Sie bitte ebenfalls der jeweiligen Programmausschreibung. Ein Haustier muss auf jeden Fall bei der Buchung angemeldet werden, auch wenn es entsprechend Ausschreibung erlaubt ist. Die Erlaubnis gilt grundsätzlich nur für ein Haustier. Sind Haustiere nicht erlaubt, so bedeutet dies nicht zwingend, dass im Haus, in der Außenanlage usw. mit Haustieren nicht zu rechnen ist oder dass in dem von Ihnen gebuchten Objekt nicht zeitweise Haustiere gehalten werden. Das liegt z.B. daran, dass der Vermieter selbst einen Hund hält und Konflikte mit mitgebrachten Hunden vermeiden will.
Dem Mieter steht das Recht zu, das gesamte Mietobjekt einschließlich Mobiliar und Gebrauchsgegenständen zu benutzen. Er verpflichtet sich, das Mietobjekt und sein Inventar sowie eventuelle Gemeinschaftseinrichtungen mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln. Er ist verpflichtet, einen während der Mietzeit durch sein Verschulden oder das Verschulden seiner Begleitung und Gäste entstandenen Schaden zu ersetzen.
Das Mietobjekt darf nicht mit mehr Personen belegt werden als im Katalog angegeben. Die angegebene maximale Personenzahl schließt auch Kinder und Kleinkinder ein. Bei Überbelegung hat der Vermieter das Recht, überzählige Personen zurück- bzw. auszuweisen oder den anteiligen Mietpreis zuzüglich Nebenkosten zu verlangen.
Ankunftszeit ist jeweils am Anreisetag, sofern nicht anders angegeben, zwischen 15 Uhr und 18 Uhr. Am
Abreisetag müssen die Mietobjekte spätestens um 10 Uhr verlassen werden. Abweichende An- und Abreisezeiten entnehmen Sie bitte Ihren Reiseunterlagen.
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei CR-REISEN. Die Rücktrittserklärung sollte in Ihrem Interesse schriftlich erfolgen. Unser pauschalierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren für Ferienwohnungen und Ferienhäuser beträgt in der Regel:
- · bis 61 Tage vor Reisebeginn 10% des Reisepreises
- · ab 60. bis 35. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
- · ab 34. bis 2. Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises.
- · Bei späterem Rücktritt oder bei Nichtantritt der Reise wird der gesamte Reisepreis berechnet.
Die abweichend pauschalierten Rücktrittsgebühren für Hotels sind wie folgt gestaffelt:
- · Bis 30 Tage vor Reisebeginn 10% des Reisepreises
- · ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 20% des Reisepreises
- · ab 14. bis 8. Tag vor Reisebeginn 45% des Reisepreises
- · bei späterem Rücktritt und bei Nichtantritt der Reise 75% des Reisepreises.
Gelingt es CR-REISEN, einen anderen Mieter für den gleichen Zeitraum und zu denselben Bedingungen zu finden, so werden unabhängig vom Rücktrittstermin lediglich 10 % des Reisepreises berechnet. Abweichend von den unter Rücktritt genannten Regelungen wird verfahren, wenn Sie von Ihrem Recht Gebrauch machen, einen Ersatzmieter zu stellen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass CR-REISEN rechtzeitig vor Reisebeginn eine verbindliche Mitteilung vorliegt. Voraussetzung ist ferner, dass der Ersatzmieter den besonderen Erfordernissen der Reise entspricht und gesetzliche Vorschriften bzw. behördliche Anordnungen dem nicht entgegenstehen. Mit der Bestätigung der Namensänderung durch CR-REISEN tritt der neue Teilnehmer in die Rechte und Pflichten des Reisevertrages ein. Die CR-REISEN durch diese Änderung entstehenden Kosten werden Ihnen mit € 20 je Vorgang berechnet.
Es bleibt Ihnen als Mieter unbenommen, CR-REISEN nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die geforderte Pauschale.
CR-REISEN kann vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Reisebeginn den Reisevertrag kündigen:
- a.) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört oder durch sein Verhalten andere gefährdet oder sich sonst vertragswidrig verhält.
- b.) ohne Einhaltung einer Frist, wenn die Durchführung der Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer höherer Gewalt oder Streik erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.
- c.) ohne Einhaltung einer Frist, wenn ein Vertragspartner von CR-Reisen seinerseits den Vertrag kündigt oder zurücktritt.
Kündigt CR-REISEN den Reisevertrag nach Punkt a), verfällt der Reisepreis.
Tritt CR-REISEN gemäß b) vor Reisebeginn vom Vertrag zurück, so werden alle eingezahlten Beträge unverzüglich zurückerstattet, weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen.
Kündigt CR-REISEN den Vertrag gemäß b) nach Reisebeginn, so erhalten Sie vom Reisepreis den Teil zurück, der den ersparten Aufwendungen von CR-REISEN entspricht.
Tritt CR-Reisen gemäß c) vor Reisebeginn vom Vertrag zurück, so werden alle eingezahlten Beträge unverzüglich zurückerstattet, weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen.
Kündigt CR-Reisen den Vertrag gemäß c) nach Reisebeginn, so erhalten sie vom Reisepreis den Teil zurück, der den ersparten Aufwendungen von CR-Reisen entspricht.
Außer der gesetzlichen Insolvenzversicherung (Sicherungsschein) sind in unseren Leistungen keine Versicherungen enthalten. Wir empfehlen Ihnen mit der Buchung den Abschluss der Reiserücktrittskosten-Versicherung.
Für Umfang und Art der im Rahmen des Reisevertrages von CR-REISEN zu erbringenden Leistungen gelten ausschließlich die Beschreibungen, Abbildungen und Preisangaben im Katalog und Internet, die für den Reisezeitraum gültig sind.
Kann die Reise infolge eines Umstandes, der nach Vertragsabschluss eingetreten ist und den CR-REISEN nicht zu vertreten hat, nicht vertragsgemäß durchgeführt werden, so ist CR-REISEN berechtigt, Reiseleistungen zu ändern, sofern die Abweichung zur ursprünglich gebuchten Leistung objektiv nicht erheblich und für den Reisenden zumutbar ist sowie den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigt.
CR-REISEN haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
- a.) die gewissenhafte Reisevorbereitung
- b.) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
- c.) die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung
- d.) die ordnungsgemäße Erbringung der reisevertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
Eine Haftung für gelegentliche Ausfälle bzw. Störungen in der Wasser- und/oder Stromversorgung wird ausgeschlossen, ebenso eine Haftung für die ständige Betriebsbereitschaft von Einrichtungen.
Mitwirkungspflicht, Gewährleistung, Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung
Sie sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten oder zu vermeiden. Daraus ergibt sich insbesondere die Verpflichtung, Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Kommen Sie schuldhaft dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen Ihnen Ansprüche insoweit nicht zu. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, oder stellen Sie am Mietobjekt Mängel fest, so können Sie Abhilfe verlangen.
Wenden Sie sich in diesem Fall unverzüglich per Telefax, E-Mail, Post oder telefonisch an:
Reisebüro CR–Reisen Riensberg
16798 Fürstenberg,Ravensbrücker Dorfstr.38
Telefon (033093) 39093
Telefax (033093) 36915
E-Mail kontakt@crreisen.de
damit geeignete Maßnahmen ergriffen werden könnten, die Beanstandung zu überprüfen und gegebenenfalls die Leistungsstörung zu beseitigen oder Ersatz zu stellen.
Sonstige Bestimmungen und Hinweise
Alle Angaben entsprechen dem Stand bei Veröffentlichung (Dezember 2007).
Gerichtsstand ist Zehdenick. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.